Unternehmen, die bei uns ihre laufende Lohnabrechnung erstellen lassen, können weitere Angebote nutzen, die wir im Bereich der Personalverwaltung exklusiv nur diesen Kunden anbieten:
Bescheinigungen für Mitarbeiter (z. B. Verdienstbescheinigungen für Arbeitsamt oder Krankenkasse)
Abruf der digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Pflicht ab 01.01.2023)
Anträge auf Erstattung im Bereich der Umlage U1 und U2 gemäß Aufwendungsausgleichsgesetz
Führung und gesetzeskonforme Lagerung/Speicherung von Personalakten (digital und/oder in Papierform)
Erfassung, Kontrolle und Auswertung von Fehlzeiten wie Urlaub und Krankheit
Kontrolle und Auswertung der täglichen Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter (siehe hierzu bitte auch „Digitalisierung“)
Kontakt aufnehmen
Für individuelle Wünsche stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.